Personenbezogene Ermittlung: BFH zum häuslichen Arbeitszimmer

Bei gemeinsamer Nutzung eines Arbeitszimmers kann nun der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Bei gemeinsamer Nutzung eines Arbeitszimmers kann nun der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Foto: bikeriderlondon - shutterstock.com

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