BAG ändert Rechtsprechung: Urlaubskürzung und Elternzeit

Ist ein Anspruch eines Mitarbeiters auf Urlaubsabgeltung entstanden, bildet er einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich nicht von anderen Zahlungsansprüchen gegen den Arbeitgeber.

Ist ein Anspruch eines Mitarbeiters auf Urlaubsabgeltung entstanden, bildet er einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich nicht von anderen Zahlungsansprüchen gegen den Arbeitgeber.

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