Betriebsarzt plädiert gegen Beschäftigung: Kündigung bei Krankheit und das AGG

Ist jemand durch eine Krankheit in seiner Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt, gilt er als behindert. Ihn zu entlassen kann gegen das Recht auf Gleichberechtigung verstoßen.

Ist jemand durch eine Krankheit in seiner Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt, gilt er als behindert. Ihn zu entlassen kann gegen das Recht auf Gleichberechtigung verstoßen.

Foto: Marem - Fotolia.com

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