Wer mit der Leistung eines Unternehmens nicht zufrieden ist, kann sich problemlos direkt beim Anbieter beschweren. Bei der Bewertung über ein Internetportal ist jedoch Vorsicht geboten.
Foto: Pamela Uyttendaele - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Inhaltliche Vorabprüfung nicht zumutbar: Wie weit haftet ein Portalbetreiber?