Auto ohne Aschenbecher geliefert: Händler muss 117.000 Euro zurückzahlen

Fehlt bei Lieferung eines Fahrzeugs ein Produktbestandteil, der beim Kauf vereinbart war, liegt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Lieferanten vor.

Fehlt bei Lieferung eines Fahrzeugs ein Produktbestandteil, der beim Kauf vereinbart war, liegt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Lieferanten vor.

Foto: Gajus - Fotolia.com

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