Änderungen zum 1. Januar 2015: Neuerungen im Steuerrecht

Zum 1. Januar 2015 wurde die bisherige Freigrenze von 110 Euro zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstatungen gewährt werden, in einen Freibetrag umgewandelt.

Zum 1. Januar 2015 wurde die bisherige Freigrenze von 110 Euro zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstatungen gewährt werden, in einen Freibetrag umgewandelt.

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