Mit der auf der Steuererklärung geleisteten Unterschrift macht sich der Steuerpflichtige deren Inhalt zu eigen und übernimmt dafür die Verantwortung. Das gilt grundsätzlich auch für die Datenübermittlung per Fax.
Foto: Eisenhans - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Telekopierte Unterschrift auf Deckblatt: Steuererklärung per Fax ist erlaubt