Zündet ein Gast auf einer Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden ist der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist.
Foto: Gina Sanders - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Versicherung springt nicht immer ein: Wer haftet bei Schäden durch Böller & Co.?