Versicherung springt nicht immer ein: Wer haftet bei Schäden durch Böller & Co.?

Zündet ein Gast auf einer Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden ist der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist.

Zündet ein Gast auf einer Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung den Schaden ist der Regel nur, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist.

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

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