Rechtliche Fallstricke beachten: Weihnachtsgeschenke des Chefs

Wenn der Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier Geschenke an die Belegschaft verteilt, kann dies unter Umständen Ansprüche für die Folgejahre begründen.

Wenn der Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier Geschenke an die Belegschaft verteilt, kann dies unter Umständen Ansprüche für die Folgejahre begründen.

Foto: Jeanette Dietl - fotolia.com

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