Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer.
Foto: styleuneed - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Bundesfinanzhof vollzieht Kehrtwende: Erstattungszinsen sind steuerpflichtig