Die Zugehörigkeit eines Mitarbeiters zum Betriebsrat kann arbeitsvertragliche Auswirkungen haben, die vor Gericht landen.
Foto: h_lunke - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Aus dem befristeten ins unbefristete Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme des Mitarbeiters und Betriebsratstätigkeit