Wahrheitswidrig und deshalb unlauter: Webshop-Werbung mit "Geld-zurück-Garantie"

Ein Online-Shop-Betreiber, der rechtliche Selbstverständlichkeiten werblich einsetzt, verhält sich unlauter und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

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Foto: Beboy - Fotolia.com

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