Benachteiligung muss nachgewiesen werden: Diskriminierung bei der Bewerbung

Wer sich wegen seines Geschlechts benachteiligt fühlt, muss dies konkret anhand objektiver Tatbestände, die sich direkt auf seinen Fall bezehen, nachweisen.

Wer sich wegen seines Geschlechts benachteiligt fühlt, muss dies konkret anhand objektiver Tatbestände, die sich direkt auf seinen Fall bezehen, nachweisen.

Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com

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