Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfall – wer haftet?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für den Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers zu erstatten. Doch es gibt Ausnahmen.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für den Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers zu erstatten. Doch es gibt Ausnahmen.

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