Die Rechtsprechung des BGH darf nicht so verstanden werden, dass "unbegrenzte" Räumungsverkäufe möglich sind – irgendwann würde die Schwelle zur Irreführung dann doch überschritten werden
Foto: mopsgrafik - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Juristische Erläuterung: Werbung für Räumungsverkäufe