Sobald an öffentlichen Stellen Beobachtungen und Aufnahmen durchgeführt werden, kann eine Vielzahl von Rechtsregeln ins Spiel kommen. Doch jede Videoüberwachung eines öffentlich zugänglichen Raums setzt voraus, dass einer der im Gesetz vorgesehenen drei Rechtfertigungsgründe für eine solche Überwachung vorliegt.
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