Urteil zur Altersversorgung: Berechnung einer Betriebsrente

Unter bestimmten Umständen darf ein Arbeitgeber unterschiedliche Grundbeträge für seine Mitarbeiter zugrunde legen.

Unter bestimmten Umständen darf ein Arbeitgeber unterschiedliche Grundbeträge für seine Mitarbeiter zugrunde legen.

Foto: Tatjana Balzer - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Urteil zur Altersversorgung: Berechnung einer Betriebsrente