Finanzieller Ausgleich ist rechtens: Urlaubsanspruch bleibt nach Tod bestehen

Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod eines Mitarbeiters, muss der Arbeitgeber unter Umständen einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod eines Mitarbeiters, muss der Arbeitgeber unter Umständen einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Foto: Thomas Firsching, Fotolia.com

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