Details zu Reisekosten: Steuerliche Aspekte bei Mahlzeiten

Ein Arbeitnehmer kann die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand auf Grund einer Auswärtstätigkeit nur dann in Anspruch nehmen, wenn er nicht durch den Arbeitgeber verpflegt wird.

Ein Arbeitnehmer kann die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand auf Grund einer Auswärtstätigkeit nur dann in Anspruch nehmen, wenn er nicht durch den Arbeitgeber verpflegt wird.

Foto: Danny E Hooks - shutterstock.com

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