Überwachung der Geschäftsführung im Ganzen: Der gesetzliche Vertreter einer GmbH haftet grundsätzlich für die Steuerschulden der Firma.
Foto: styleuneed - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: Kein Hinausreden auf Steuerberater: Geschäftsführer haften (fast) immer