Meinungsäußerung oder üble Nachrede?: Kein Anspruch auf Löschung schlechter Bewertungen

Auch schlechte Notenbewertungen in Form von Sternen, Noten oder Smileys sind immer Meinungsäußerungen. Gegen sie kann niemals ein Löschungsanspruch bestehen.

Auch schlechte Notenbewertungen in Form von Sternen, Noten oder Smileys sind immer Meinungsäußerungen. Gegen sie kann niemals ein Löschungsanspruch bestehen.

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