Gericht sieht keine Aufweichung: Schriftform und Mietvertrag

Die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe der Wohnung zu laufen beginnt, erfüllt das Schriftformerfordernis des BGB.

Die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe der Wohnung zu laufen beginnt, erfüllt das Schriftformerfordernis des BGB.

Foto: Bernd Leitner/Fotolia

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