Bereits der Versuch ist strafbar: Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?

Ein aggressives Drängeln auf der Autobahn erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Aber wer sich gegen Drängler zur Wehr setzt, kann sich selbst der Nötigung schuldig machen.

Ein aggressives Drängeln auf der Autobahn erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Aber wer sich gegen Drängler zur Wehr setzt, kann sich selbst der Nötigung schuldig machen.

Foto: Markus Langer - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Bereits der Versuch ist strafbar: Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?