Streit um Steuerbescheid: Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbelehrung in einem Steuerbescheid: Über die Form des Einspruchs selbst ist nicht (zwingend) zu belehren.

Rechtsbelehrung in einem Steuerbescheid: Über die Form des Einspruchs selbst ist nicht (zwingend) zu belehren.

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