Parkplatz von Supermärkten: Dauerparken auf dem Firmenparkplatz kann teuer werden

Laut BGH steht einem Grundstücksbesitzer bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zu und er darf die Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen übertragen.

Laut BGH steht einem Grundstücksbesitzer bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zu und er darf die Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen übertragen.

Foto: fotandy - shutterstock.com

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