Damit das sogenannte Wegerecht - der Durchgang über das Grundstück eines anderen, um auf den eigenen Besitz zu gelangen - rechtsgültig ist, muss es als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen sein. Ein privatrechtlicher Vertrag bietet nur bedingt Sicherheit, ein Gewonheitsrecht ergibt sich nur in seltenen Fällen.
Foto: Scorpp - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Wegerecht: Darf ich über das Grundstück meines Nachbarn laufen?