Eine krankheitsbedingte Kündigung wie sie nach ständiger Rechtsprechung des BAG möglich ist, stellt zwar eine Diskriminierung dar, ist aber unter bestimmten Umständen nicht verboten.
Foto: Marco2811 - Fotolia.com
Zurück zum Artikel: EuGH stellt Regeln auf: Vorsicht bei der Kündigung kranker Mitarbeiter