EuGH stellt Regeln auf: Vorsicht bei der Kündigung kranker Mitarbeiter

Eine krankheitsbedingte Kündigung wie sie nach ständiger Rechtsprechung des BAG möglich ist, stellt zwar eine Diskriminierung dar, ist aber unter bestimmten Umständen nicht verboten.

Eine krankheitsbedingte Kündigung wie sie nach ständiger Rechtsprechung des BAG möglich ist, stellt zwar eine Diskriminierung dar, ist aber unter bestimmten Umständen nicht verboten.

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