Verkehrsrecht: Fahrradunfall ohne Helm – Mitschuld

Gerichtsurteil: Nach dem heutigen Erkenntnisstand kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm trägt.

Gerichtsurteil: Nach dem heutigen Erkenntnisstand kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm trägt.

Foto: Heinz Fischer - Fotolia.com

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