Während am 8. Und 9. August die Urteile im Streit der MSH-Eigner fallen, ist man beim US-Pendant Best Buy schon einen Schritt weiter: Der Gründer der Elektronikkette Richard Schulze hat seine Ankündigung (Channelpartner berichtete) wahrgemacht und ein Angebot zum Rückkauf von Best Buy vorgelegt. Schulze, der sich im Juni von der Unternehmensspitze zurückzog, ist noch im Besitz von rund 20 Prozent der Anteile an Best Buy. Den Rest will der 71-jährige nun mit Hilfe einiger Banken und Private-Equity-Firmen zurückkaufen. Zwischen 24 und 26 Dollar will Schulze pro Best Buy-Aktie zahlen – 50 Prozent mehr als der derzeitige Marktwert. Damit würde der Rückkauf seines Unternehmens Schulze mindestens 8 Milliarden Dollar kosten, rechnet man die Verbindlichkeiten der Handelskette dazu, kommt man sogar auf einen Kaufpreis von bis zu 11 Milliarden Dollar.
Schulze ist damit bereit, einen überaus hohen Betrag für ein Unternehmen zu zahlen, das sich bereits seit einiger Zeit in einer Schwächephase befindet: Trotz frühem Einstieg in den Onlinehandel hat Best Buy noch kein Rezept gegen die Übermacht von Amazon gefunden. Im März wurde sogar im Rahmen einer „Transformations-Strategie“ die Schließung von 50 Flächenmärkten angekündigt. Doch solche Details scheinen Schulze nicht zu stören, ihm geht es um die Bewahrung seines Lebenswerks. „Nachdem ich alle Optionen ausführlich geprüft habe, bin ich fest davon überzeugt, dass sich die für den erneuten Erfolg von Best Buy nötigen Veränderungen am besten in einer privaten Eigentümerstruktur umsetzen lassen“, erklärte Schulze nun in einem Brief an die Aktionäre.
Damit ähnelt der Best Buy-Gründer dem 72-jährigen Erich Kellerhals. Der Gründer und Minderheitsgesellschafter von Media-Saturn hatte Ende Juli in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung ebenfalls erklärt, die besseren Rezepte zur Gesundung seines Unternehmens zu kennen und die Möglichkeit eines Rückkaufs der Retail-Kette in den Raum gestellt. „Es gibt Interessenten, die bei mir anklopfen. Wenn der Streit nicht beigelegt werden kann, müssen wir vielleicht über neue Gesellschafter nachdenken“, so Kellerhals in der SZ.
Im Streit zwischen Kellerhals und dem Mehrheitsgesellschafter Metro um die Gültigkeit des Vetorechts des MSH-Gründers kommt es nun zu einem juristischen Doppelentscheid: Am 8. August äußert sich das von den Streitparteien eingesetzte Schiedsgericht unter Führung des ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Klaus Bilda, zu der Sache. Und nur einen Tag später spricht das Oberlandesgericht München sein Urteil in der Angelegenheit. Beide Parteien haben jedoch bereits Zweifel an der Wirksamkeit der Gerichtsentscheide angemeldet: Auch nach einem Urteil seien künftige Konflikte vorprogrammiert, heißt es auf der Homepage von Erich Kellerhals. Und Metro-Chef Olaf Koch erklärte bei der Vorstellung der Halbjahreszahlen des Handelskonzerns, dass ein Urteil nur die Basis für erneute Gespräche sei. Die beiden Gerichtstermine könnten somit weniger die von den Anlegern ersehnte Lösung bringen, als vielmehr MSH-Gründer Erich Kellerhals vor die entscheidende Frage stellen: Will er sich am Vorbild Best Buy orientieren und macht auch er „den Schulze“? (mh)