Allgemein übliche Widerrufsbelehrungen mit 14-tägiger Frist bei eBay sind problematisch. Darauf macht der Rechtstexte-Dienstleister Protected Shops aufmerksam.
Laut einem Urteil des Landgerichts Dortmund kann eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Bestellung oder Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Das Gericht nimmt an, dass Händler auf eBay keine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist verwenden dürfen, wenn nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform an den Käufer gesandt wird. Der Vertragsschluss bei Online-Auktionen geschieht im Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebotes des Bieters. Die Widerrufsbelehrung wird in Textform allerdings erst nach Ablauf des Auktionszeitraums an den Käufer versandt. Zwischen der Abgabe des Höchstgebots und dem Versand der Widerrufsbelehrung kann unter Umständen ein langer Zeitraum liegen, so dass ein Versand der Widerrufsbelehrung nicht mehr als unverzüglich nach Vertragsschluss anzusehen wäre.
"Entscheidend für diese Änderung ist es, dass der Händler im Auktionsformat handelt", erklärt Oliver Korpilla, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. Um Verwirrung bei den eBay Händlern auszuschließen, empfiehlt er, die Widerrufsfrist für beide Verkaufsmöglichkeiten, Auktionsformat und Sofort-Käufe, auf einen Monat festzusetzen.
Protected-Shops-Kunden können eine neue Fassung der Widerrufsbelehrung kostenlos herunterladen. Der Dienstleister betreut derzeit rund 4.000 Online-Händler, die er mit entsprechenden Rechtstexten und Haftungsübernahmegarantien versorgt. (awe)