Leerstand einer Wohnung und der Fiskus
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht. Die Steuerexperten von SH+C nennen Details.
(Foto: Computerwoche/Fotolia.com)
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