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Altersteilzeit – Besteuerung der Bezüge
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge – und damit steuerlich nicht dem Ruhegeld gleichgestellt.

(Foto: Christian Töpfer)

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