Papierverfahren bis zur ELStAM-Umstellung erlaubt
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden. Wir verraten, was sonst noch zu beachten ist.
(Foto: Meddy Popcorn - Fotolia.com)
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