Betriebsrat & Co.
Rechtlich handelt es sich bei
MDM-Einführungen um Vertragsanpassungen
oder Nutzungsvereinbarungen.
Darin
involviert beziehungsweise damit
abgedeckt sind Pflichten
und Rechte von Arbeitnehmern
und -gebern sowie geldwerte
Vorteile, aber auch das Fernmeldegeheimnis.
Auf der organisatorischen
Seite empfiehlt es
sich, Betriebsrat, interne Kommunikation
und Personalabteilung
frühzeitig in die Planungen
einzubeziehen, um Daten- und
Mitarbeiterschutz, Personalschulungen,
User-Support und
begleitende Kommunikationsmaßnahmen
abzustimmen.
(Foto: baranq - shutterstock.com)