Trademark Claims
Wird in einer neuen gTLD die Registrierung einer Domain beantragt, die mit einer verbrieften Markeninformation im Trademark Clearinghouse identisch ist, erstellt der Trademark Claims-Service eine Benachrichtigung. Der potenzielle Registrant wird darauf hingewiesen, dass die Marke(n) und ihre Markenrechte im Trademark Clearinghouse hinterlegt ist/sind. Möchte er den gewünschten Domainnamen trotzdem registrieren, muss er ausdrücklich erklären, dass er die Markenrechte nicht verletzt. Außerdem wird der Rechteinhaber sofort darüber informiert, wenn eine solche Domain registriert wird. Dieser Service ist jedoch nur in den ersten 60 Tagen nach Einführung der neuen TLD wirksam und findet nur identische Domainnamen.
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