Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Rabatte für Mitarbeiter und die Lohnsteuer
Rabatte, die Mitarbeitern beim Abschluss von Versicherungsverträgen anfallen, stellen unter bestimmten Voraussetzungen steuerrechtlich keinen Arbeitslohn Dritter dar.
(Foto: vege - Fotolia.com)

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