Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Kläger Aufwendungen für ein "Ermittlungsverfahren wegen Erpressung" inklusive Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies hat das Finanzamt nicht anerkannt.
(Foto: styleuneed - Fotolia.com)

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