Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Wird ein versicherungsnehmer nach jahrelanger Durchführung eines Lebensversicherungsvertrags ordnungsgemäß belehrt, so liegt in der Regel kein bereicherungsanspruch vor.
(Foto: Tatjana Balzer - Fotolia.com)

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