Häusliches Arbeitszimmer und Kostenaufteilung
Der BFH hat entschieden, ob eine steuerliche Abzugsmöglichkeit besteht, wenn der Raum ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
(Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com)
--> zum Beitrag