Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Ohne Kündigungsschutzklage kein Schadensersatz
Die Kündigung wurde ausgesprochen? Nach Ablauf der Klagefrist kann ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keine Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Arbeitsentgelts mehr geltend machen.


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