Was Steuerpflichtige wissen müssen

Wichtige Steuerurteile, Teil 1



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Steuerexperten von WW+KN Regensburg nennen Details zum Solidaritätszuschlag, zum ELStAM-Einführungsschreiben und zum virtuellen Geld "Bitcoin".

Neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag

Der Bund der Steuerzahler informiert über ein neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag. Beim Niedersächsischen Finanzgericht ist nämlich wieder ein Verfahren anhängig, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Solis befasst. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass das Finanzgericht – wie bereits im Jahr 2009 – wieder das Bundesverfassungsgericht einschaltet. Die letzte Vorlage des Gerichts hatte das Verfassungsgericht trotz ausführlicher Begründung als unzulässig zurückgewiesen.

ELStAM-Einführungsschreiben

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt das Schreiben mit den Verfahrensgrundsätzen für die ELStAM-Einführung veröffentlicht. Auf 15 Seiten erklärt das Bundesfinanzministerium darin, welche Regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umstellungsjahr 2013 beachten müssen. Das Schreiben war schon seit Ende 2012 in einer Entwurfsfassung verfügbar, aber weil die notwendigen Gesetzesänderungen, auf die das Schreiben Bezug nimmt, erst im Juni in Kraft getreten sind, konnte die Endfassung bisher noch nicht veröffentlicht werden. Jetzt sind die Regeln auch für die Finanzverwaltung verbindlich, die sich aber bisher schon an die Grundsätze aus der Entwurfsfassung gehalten hat.

Virtuelle Währung als privates Geld anerkannt

Aufgefallen ist die virtuelle Währung "Bitcoin" bisher hauptsächlich wegen der teilweise stark schwankenden Wechselkurse. Auch wenn der Nutzerkreis bisher eher überschaubar ist, hat inzwischen auch die Finanzverwaltung von den Bitcoins Notiz genommen. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat das Bundesfinanzministerium erklärt, die virtuelle Währung sei steuerlich als "Rechnungseinheit" anerkannt und damit quasi eine Art "privates Geld".

In erster Linie bedeutet das, dass auch beim Handel mit Bitcoins Umsatzsteuer anfällt. Besser ist die Lage für Spekulanten, denn Spekulationsgewinne aus dem An- und Verkauf von Bitcoins sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Im Gegensatz zu Aktien- und Zinserträgen fällt keine Abgeltungsteuer an.
Quelle: www.wwkn.de

Zur Startseite