Urmann zu Schadensersatz verurteilt
Der Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann wurde nach der RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Urteil vom 20.3.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig). Alexander Bräuser nennt Details.
(Foto: Andrey Burmakin-shutterstock.com)
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