Was passiert mit dem Urlaub?
Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, darf dem EuGH zufolge die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs nicht verhältnismäßig gekürzt werden.
(Foto: a_korn - Fotolia.com)
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