Webshop-Werbung mit "Geld-zurück-Garantie"
Der BGH stellte fest, dass eine beworbene "Geld-zurück-Garantie" in keiner Weise über das 14-tägige Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht nach der damaligen Rechtslage hinausgeht, das dem Verbraucher beim Online-Handel ohnehin zusteht. Details von Manfred Wagner und Thorsten Dohmen.
(Foto: Beboy - Fotolia.com)
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