Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 13

 
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Ab 58 gibt’s mehr Urlaub
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann dies unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.
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