Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht

 
2/18
Betriebsausflug – Nachzügler muss auf sich selber aufpassen
Betriebsausflüge haben im Sommer Hochkonjunktur. Die Organisatoren einer als Gruppenfahrt veranstalteten Fahrradtour sind jedoch nicht verpflichtet, die für die Gruppe im Straßenverkehr ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten.
(Foto: ARochau - Fotolia.com)

--> zum Beitrag