Betriebsratswahl wegen Stimmabgabe unwirksam
Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die Zahl der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen könnte.
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