Auch Radfahrer, die einen Radweg in falscher Richtung befahren, nehmen am Vorfahrtsrecht teil. Hier ein Beispiel: Nach einer Kollision an einer Straßeneinmündung zwischen einem Radfahrer, der den Radweg in falscher Richtung benutzte und sich der Einmündung zu schnell und ohne Vorsicht näherte, und einem Autofahrer, der unter Missachtung des Vorfahrtsrechts des Radlers rechts abbog, verunglückte der Radfahrer tödlich.
Haftungsverteilung 70:30
Seine Witwe und Alleinerbin machte Ansprüche geltend. Insgesamt kam das Gericht zu einer Haftungsverteilung 70:30 zulasten des Autofahrers. Obwohl der Radweg in der nicht freigegebenen Richtung befahren wurde, hat der Radfahrer auf dem Radweg als Teil der Vorfahrtsstraße am Vorfahrtsrecht teilgenommen. Der Pkw-Fahrer seinerseits hat auch eine Vorfahrtsverletzung begangen. Dem Vorfahrtsverstoß durch den Pkw-Fahrer kam das überwiegende und erhebliche Gewicht bei der Bewertung des Unfalls zu, erklären ARAG Experten die festgelegte Quote (LG Wuppertal, Az.: 2 O 407/10).
Quelle: www.arag.de
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