Im Kassenbereich gestürzt – Betreiber trägt Mitschuld
Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und die eine Rutschgefahr begründenden Verunreinigungen sofort beseitigen.
(Foto: Ronald Wiltscheck)
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