Kein Rücktrittsrecht nach Mängelbeseitigung
Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der Mangel, auf den der Rücktritt gestützt wird, zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung auch gegeben ist. Hans-Georg Herrmann nennt Einzelheiten.
(Foto: Panagiotis Kolokythas)
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